- Leitzins
- Leit|zins 〈m. 23; meist Pl.; Wirtsch.〉1. Diskontsatz (u. Lombardsatz) der Notenbank2. Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist● die Notenbank senkte die \Leitzinsen
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Leit|zins, der; -es, -en (Wirtsch.):1. Diskontsatz.2. Eckzins.* * *
Leit|zins,von der Zentralbank festgesetzter Zinssatz für Refinanzierungskredite an Geschäftsbanken; dient als Instrument der Geldpolitik, da er das allgemeine Zinsniveau indirekt beeinflusst. Eine Anhebung (Senkung) des Leitzinses signalisiert einen restriktiven (expansiven) geldpolitischen Kurs. An die Stelle der Leitzinsen der Deutschen Bundesbank - Diskontsatz (Diskont), Lombardsatz (Lombard) und Wertpapierpensionssatz (Pensionsgeschäft) - sind seit 1. 1. 1999 als zentraler Leitzins der Europäischen Zentralbank der Satz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie, mit der Funktion, die Zinsobergrenze und -untergrenze am Geldmarkt zu markieren, die Zinssätze von Einlagefazilität und Spitzenrefinanzierungsfazilität getreten. - Für Habenzinsen in Deutschland wird zum Teil der Spareckzins als Leitzins betrachtet.* * *
Leit|zins, der (Wirtsch.): 1. Diskontsatz. 2. Eckzins.
Universal-Lexikon. 2012.